Sehr verehrter Kunde, zum 01. Januar 2022 gelten die neuen Vorschriften des Elektro – und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG). Daraus ergeben sich für Hersteller, Vertreiber aber auch für Sie als Kunden neue Pflichten, auf die wir Sie im Folgenden hinweisen möchten.
1. Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten / Trennung von Batterien und Akkumulatoren Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören daher also nicht in den Hausmüll!
Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen:
Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und umschreibt die eben dargestellt getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
2. Pflicht zur Trennung von Batterien und Altakkumulatoren Sie haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
3. Rückgabemöglichkeit Bei einer Speditionslieferung nehmen wir Ihr Altgerät kostenlos mit und entsorgen es fachgerecht. Wählen Sie beim Kauf die Altgerät-Mitnahme als zusätzliche Leistung aus und stellen Sie das Altgerät bereit.
Geht aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen aus, so kann die Annahme verweigert werden. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für beschädigte Altgeräte.
4. Eigenverantwortung Löschung personenbezogener Daten Sie sind für die Löschung personenbezogener Daten, die sich gegebenenfalls auf Ihrem Altgerät noch befinden, selbst verantwortlich.
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